Betriebsärztliche und
sicherheitstechnische
Betreuung

 

Seit dem 01.01.2011 besteht mit dem Inkrafttreten der neuen
DGUV Vorschrift 2 eine gesetzliche Betreuungspflicht für alle Unternehmen.

 

Danach muss jeder Unternehmer dafür sorgen, dass sein Betrieb betriebsärztlich und sicherheitstechnisch betreut wird.

 

 

Sie führen einen Kleinbetrieb mit bis zu 20 Mitarbeitern?

 

Sie haben den gesetzlich geforderten Betriebsarzt noch nicht gefunden?

 

Sie wollen eine kompetente und vollumfängliche Betreuung zu einem günstigen Preis?

 

 

Dann ist die pima-mpu GmbH Ihr Partner – bundesweit!

 

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Außerdem finden Sie hier  wichtige Informationen zu dem seitens der Berufsgenossenschaften geplanten Anschluss aller Unternehmen.